Allgemeine Geschäftsbedingungen 
stoffrollen.shop, M. Weber, Bachgasse 17, D-63584 Gründau

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Ab Auftragserteilung des Käufers, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von stoffrollen bestätigt worden sind. Wir beliefern ausschließlich Inhaber eines Gewerbescheins, Kommunen, Verbände oder Vereine. (Kein Privatverkauf auf dieser Homepage)
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn stoffrollen eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Das stoffrollen behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. 
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen des stoffrollen zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Rücktritsrecht / Terminsendungen

Sollten Bestellungen zu einem vereinbarten Termin erfolgen, erklärt der Käufer, stoffrollen von der gesetzlichen Rücktritsklausel befreit. Erfolgt die Anlieferung nicht zum Vereinbarten Termin (Tag oder Uhrzeit) genügt der Nachweis der rechtzeitigen Absendung. Bei Lieferungen ab Werk, die Beauftragung des für den Transport verantwortlichen Unternehmen ab Auftragsübergabe. Schadensansprüche können an stoffrollen dann nicht gestellt werden.

Preise

Alle Preise, wenn nicht anders angegen in € - EURO, verstehen sich zuzüglich Zuschneidekosten unter einer VE, Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager, Werk oder bei Auslandversand bis deutscher Grenze unverzollt. Direktversand für Importe ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des stoffrollen  genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen das stoffrollen zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufauftrages berechtigen das stoffrollen zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch das stoffrollen. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von stoffrollen nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständig Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Das stoffrollen ist im Fall von ihr nicht zu vertretener Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von stoffrollen zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüchen herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich das stoffrollen nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den das stoffrollen zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der stoffrollen verlassen hat.
Das stoffrollen versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an das stoffrollen trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei stoffrollen, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck zahlbar, oder soweit nichts anderes vereinbart ist spätestens bei Übergabe des Liefergegenstandes fällig.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
stoffrollen ist berechtigt am Tag der Zahlungszielüberschreitung einen Zinssatz von 12,5 % p. Anno, zuzüglich Mahnkosten in höhe der Schreibgebühren und des Portos, mindestens jedoch 5,00 Euro pro Mahnschreiben zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an umseitig genanntes Konto zu leisten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist das stoffrollen zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von stoffrollen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn das stoffrollen andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält das stoffrollen weiter am Vertrag fest, ist es berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der stoffrollen steht das Recht zu, den im Zahlungsverzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist das stoffrollen berechtigt, Zinsen in Höhe des von der Fa. stoffrollen berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. 

Eigentumsvorbehalt

Das stoffrollen behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von stoffrollen gelieferten oder noch in ihrem Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag des stoffrollen, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für das stoffrollen erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird das stoffrollen Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch Sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die stoffrollen gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. mit Eigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für das stoffrollen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsüberschreibungen sind unzulässig.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber in vollem Umfang an das stoffrollen ab. Die stoffrollen ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Im Falle des Wiederrufs können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des stoffrollen hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist das stoffrollen berechtigt, ohne Vorlegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung des stoffrollen die erhaltene Ware in verbliebenem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an das stoffrollen zurückzusenden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird das stoffrollen auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen.

Gewährleistung

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Rücksendungen

Warenrücksendungen aus irgendwelchen Gründen haben immer kostenfrei zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Rückholungen von UPS-Paketen können nur innerhalb 3 Arbeitstagen erfolgen. Läst der Käufer bestellte Waren zurückgehen oder verweigert die Annhme trägt er die Kosten für den Transportweg. stoffrollen ist berechtigt für die entstandene Dienstleistung ein Ausfallgeld von 10 % des Warenwertes, mindestens 40,00 Euro bei Beträgen unter 400,00 Euro zu berechnen.
Waren die speziell für den Kunden zugeschnitten, eingefärbt, bedruckt oder nach Angaben gefertigt wurden, können nicht zurückgegeben werden.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet das stoffrollen nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch bei Handlung unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbedingungen zwischen dem stoffrollen und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Gelnhausen als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Werbemitteldruck und Drucksachen

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % bis 500 Stück, 10 % bis 1000 Stück und 5 % bis 10.000 Stück sind aus maschinentechnischen Gründen möglich. Der Kunde ist zu einer kostenpflichtigen Abnahme verpflichtet. Geringe Abweichungen in Qualität oder Ausführung sind gestattet. Technische Änderungen zur Artikelverbesserung behält die Fa. stoffrollen sich vor. Bei Neukunden die zu erwartende Summe in Vorkasse, bei Stammkunden eine Teilvorkasse in höhe der zu verarbeitenden Ware zu verlangen.

Datenschutz

Das stoffrollen ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Import

Werden Waren für den Kunden nach Vorgabe aus dem Ausland geordert, wird der Betrag ab Bestätigung sofort fällig.
Der Käufer verpflichtet sich, unter Angabe seiner Steuernummer, die Kosten für Fracht und Transport sowie die Kosten für die Zollgebühren und Bearbeitung der Einfuhrpapiere mit den dazu verbundenen Nebenkosten zu übernehmen. Die Übergabe der Ware erfolgt erst nach Begleichung sämtlicher Rechnungen.

Export

Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn /Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen und nachzuweisen. Exportware ist nach der Bestätigung sofort zu bezahlen. Entstehende Bankspesen sind vom Käufer zu entrichten. Die Angabe der ID-Steuernummer ist Pflicht.

Internetnutzung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, falscher Beratung oder wegen Verletzungen der Nachlieferungspflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Haftungsausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre rechtlich nicht zulässig. In allen Fällen, in denen die Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den Verkaufspreis des Teils der Lieferung, aus dem die Schadensersatzansprüche resultieren. 

Sonstiges

Überleitung von Recht und Verpflichtung des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Der Anwendung entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Gerichtsstand ist Hanau

Salvatorische Klausel: 
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Copyright 
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